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Dieter Wortmann
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Fax:02542 2239

Brennstoffhilfe 2023

Zuschuss für Heizöl, Pellets und mehr

Die Bundesländer geben jetzt im Rahmen einer Härtefallhilfe einen Zuschuss zu Heizkosten aus 2022. Unter welchen Voraussetzungen, erfahren Sie hier.

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Wer kann die Härtefallhilfe beantragen?

Antragsberechtigt sind

  • Betreiber einer Heizungsanlage, d. h.
    • Privathaushalte,
    • Mieter (wenn sie selbst die Heizungsanlage betreiben),
    • Vermieter sowie Wohnungseigentümergemeinsschaften (wenn die Heizungsanlage zentral betrieben wird),
  • die mit einem der folgenden Energieträger heizen:
    • Flüssiggas
    • Heizöl
    • Holz (Holzpellets, Scheitholz, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Kohle/Koks)
  • und im Jahr 2022 dieser Energieträger über einem bestimmten Preisniveau eingekauft werden musste. In einem Online-Rechner können Sie prüfen, ob dies für Sie zutrifft.

Wichtig: Die Härtefallhilfe muss durch den Vermieter an die Privathaushalte weitergegeben werden.

Die Grundlage der Antragstellung bilden Ihre Rechnungen vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022.

Bis wann können Sie die Härtefallhilfe beantragen?

Die Antragsstellung soll bis 20. Oktober 2023 möglich sein. Das Budget ist begrenzt.

Wie hoch ist die Härtefallhilfe?

Die Höhe beträgt 100 bis 2.000 Euro pro Haushalt.

Antworten auf weitere Fragen finden Sie beim

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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